Sed bonae fidei possessor cum usuceperit servum, quia eo modo dominus fit, ex omnibus causis per eum sibi adquirere potest:
von lucia.z am 21.07.2018
Aber ein gutgläubiger Besitzer, der einen Sklaven durch Ersitzung erworben hat, da er auf diese Weise Eigentümer wird, kann aus allen Gründen durch ihn für sich selbst erwerben:
von karolin8823 am 15.09.2017
Indessen kann ein Besitzer guten Glaubens, der einen Sklaven durch Ersitzung erworben hat, da er auf diese Weise rechtmäßiger Eigentümer wird, unter allen Umständen durch diesen Sklaven Eigentum erwerben: