Adversus sacratissimum autem aerarium usque ad quadriennium liceat intendere his qui pro dominio vel hypotheca earum rerum quae alienatae sunt putaverint sibi quasdam competere actiones.
von alva.i am 21.12.2023
Gegen die höchstheilige Schatzkammer kann innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren Klage erhoben werden von denjenigen, die aufgrund von Eigentumsrechten oder Sicherheitsinteressen an den veräußerten Sachen bestimmte Ansprüche für sich als begründet erachten.
von tim.c am 11.09.2022
Personen, die der Ansicht sind, Eigentumsrechte oder Pfandrechte an Vermögenswerten zu haben, die übertragen wurden, können innerhalb einer Frist von vier Jahren rechtliche Schritte gegen die Staatskasse einleiten.