Responsa prudentium sunt sententiae et opiniones eorum quibus permissum erat iura condere.
von bela.k am 09.03.2017
Die Responsa Prudentium sind die Urteile und Meinungen derjenigen, denen es erlaubt war, Rechtsvorschriften zu erlassen.
von bruno912 am 03.01.2022
Die Stellungnahmen von Rechtsexperten sind die Entscheidungen und Meinungen derjenigen, die befugt waren, Gesetze zu erlassen.