His etenim, qui in familia defuncti non sunt, profecticiam tantummodo dotem post varias prudentium opiniones conferri placuit.
von marlen.851 am 19.09.2018
Nach Anhörung verschiedener Rechtsexperten wurde beschlossen, dass Personen, die nicht zur Familie des Verstorbenen gehören, nur die väterliche Mitgift beisteuern müssen.
von lenny8815 am 01.09.2015
Für diejenigen, die nicht zur Familie des Verstorbenen gehören, wurde nach verschiedenen Meinungen der Rechtsgelehrten festgelegt, dass nur die von der Frau eingebrachte Mitgift zusammengeführt werden sollte.