Subsidiaria autem actio datur in eos qui vel omnino a tutoribus vel curatoribus satisdari non curaverint aut non idonee passi essent caveri.
von ben.9821 am 08.12.2013
Eine Subsidiarklage wird gegen diejenigen gerichtet, die entweder keinerlei Sorge dafür getragen haben, dass Vormünder oder Kuratoren Sicherheit leisten, oder die eine unzureichende Sicherheitsleistung zugelassen haben.