Si ab hostibus captus fuerit parens, quamvis servus hostium fiat, tamen pendet, ius liberorum propter ius postliminii:
von Kristian am 07.11.2013
Wenn ein Elternteil von Feinden gefangen genommen wird, bleiben seine elterlichen Rechte auch dann unberührt, wenn er zum Sklaven der Feinde wird, und zwar aufgrund des Rechts auf Wiederherstellung des vorherigen Status bei der Rückkehr.
von jule846 am 17.10.2017
Wenn von Feinden der Elternteil gefangen worden sein wird, obwohl er zum Sklaven der Feinde wird, bleibt dennoch das Recht der Kinder aufgrund des Rechts des Postliminium aufrechterhalten.