Sed quotiens non addimus, cuius sit civitatis, nostrum ius significamus:
von tim.872 am 27.01.2014
Wenn wir nicht ausdrücklich angeben, um das Recht welcher Jurisdiktion es sich handelt, meinen wir unser eigenes Recht:
von christian.f am 20.07.2020
Aber sooft wir nicht hinzufügen, aus welcher Stadtrechtsordnung es stammt, bezeichnen wir unser Recht: