Sed si ex indulgentia principali restituti fuerint, per omnia pristinum statum recipiunt.
von luzie.n am 03.07.2013
Wenn sie jedoch durch die Gnade des Herrschers begnadigt werden, erlangen sie ihren früheren Stand vollständig wieder.
von domenic.926 am 09.11.2014
Wenn sie jedoch durch fürstliche Gnade wiederhergestellt worden wären, erlangen sie in allen Belangen ihren früheren Stand zurück.