Quare nos similiter ei quemadmodum alias res ita et servos suos in ultima voluntate disponere, quemadmodum voluerit, permittimus, ut et libertatem eis possit praestare.
von Benet am 07.01.2021
Daher erlauben wir einer Person, über ihre Sklaven in ihrem Testament zu verfügen, genauso wie sie über ihre anderen Besitztümer verfügen kann, wie sie möchte, einschließlich des Rechts, ihnen die Freiheit zu gewähren.
von leano.o am 10.07.2016
Daher erlauben wir ihm gleichermaßen, wie bei anderen Dingen, so auch mit seinen Sklaven in seiner seiner Letztwilligen Verfügung zu verfahren, wie er es wünscht, sodass er ihnen auch die Freiheit gewähren kann.