Quod non erat ferendum, si is, cui totorum bonorum in testamento dispositio data erat, uni servo libertatem dare non permittebatur.
von jaydon.835 am 27.02.2017
Was nicht zu ertragen war, wenn demjenigen, dem die Verfügung über sämtliche Güter im Testament übertragen worden war, nicht erlaubt wurde, einem einzigen Sklaven die Freiheit zu gewähren.
von hendrik828 am 11.09.2020
Es war unannehmbar, dass jemand, dem die Verfügungsgewalt über das gesamte Vermögen in einem Testament übertragen worden war, nicht einmal einem einzigen Sklaven die Freiheit gewähren durfte.