Latinos autem Iunianos et omnem quae circa eos fuerat observantiam alia constitutione per eiusdem quaestoris suggestionem correximus, quae inter imperiales radiat sanctiones, et omnes libertos, nullo nec aetatis manumissi nec dominii manumissoris nec in manumissionis modo discrimine habito, sicuti antea observabatur, civitate Romana donavimus:
von yasin.g am 18.12.2020
Überdies haben wir die Junischen Lateiner und alle Observanz, die um sie herum bestand, durch eine weitere Verfügung auf Vorschlag desselben Quästors, die unter den kaiserlichen Erlassen hervorsticht, korrigiert und allen Freigelassenen, wobei weder ein Unterschied des Alters des Freigelassenen noch des Besitzes des Freilassers noch der Art der Freilassung gemacht wurde, wie zuvor beobachtet, das römische Bürgerrecht verliehen:
von elisabeth8972 am 29.01.2014
Wir haben den Status der Junischen Lateiner und alle damit verbundenen Vorschriften durch ein neues Gesetz reformiert, das vom selben Quästor vorgeschlagen wurde und nun unter unseren kaiserlichen Erlassen steht. Wir haben allen Freigelassenen die römische Staatsbürgerschaft verliehen, unabhängig von ihrem Alter zum Zeitpunkt der Freilassung, dem Status ihres früheren Besitzers oder der Art ihrer Manumission - Unterscheidungen, die zuvor beachtet wurden: