Vocantur autem stipendiaria et tributaria praedia quae in provinciis sunt, inter quae nec non Italica praedia ex nostra constitutione nulla differentia est.
von nick.g am 25.01.2022
Sie werden als stipendiarische und tributarische Ländereien bezeichnet, die sich in den Provinzen befinden, zwischen denen und auch den italischen Ländereien gemäß unserer Verfassung kein Unterschied besteht.
von franz.e am 24.02.2022
Die Ländereien in den Provinzen werden als abgaben- und steuerpflichtig bezeichnet, und gemäß unserer Verordnung besteht kein Unterschied zwischen diesen und italienischen Grundbesitzen.