Itaque stipendiaria quoque et tributaria praedia eodem modo alienantur.
von karla.m am 04.07.2020
Demnach können Ländereien, die Steuer oder Abgaben unterliegen, auf dieselbe Weise übertragen werden.
von philipp.c am 22.03.2017
Daher werden abgabenpflichtige und tributpflichtige Ländereien auf dieselbe Weise veräußert.