Quare non ignorabis, si priores possessores aquam duci per praedia prohibere iure non potuerunt, cum eodem onere perferendae servitutis transire ad emptores eadem praedia posse.
von nika.f am 19.06.2022
Sie sollten daher verstehen, dass wenn die vorherigen Eigentümer kein rechtliches Recht hatten, das Fließen von Wasser durch die Grundstücke zu verhindern, diese Grundstücke mit den gleichen Dienstbarkeitsverpflichtungen an die Käufer übertragen werden können.
von frida.u am 01.10.2019
Daher wirst du nicht unkundig sein, dass, wenn die vorherigen Besitzer kraft Rechts nicht in der Lage waren, die Wasserführung durch die Grundstücke zu verhindern, dieselben Grundstücke mit derselben Last der zu tragenden Dienstbarkeit an die Käufer übergehen können.