Si sunt, qui emere praedia tibi obligata velint, non impediuntur scriptura testamenti, qua complexus est debitor nulla a se praedia venumdari et poenam addidit, ut fisci fierent.
von aaron.953 am 14.09.2016
Wenn Personen die Ihnen verpfändeten Grundstücke kaufen möchten, werden sie durch die Verfügungen des Testaments nicht daran gehindert, selbst wenn der Schuldner festgelegt hat, dass keines seiner Grundstücke verkauft werden darf und eine Strafklausel hinzugefügt hat, die besagt, dass es an den Fiskus verfallen würde.
von yuna.a am 06.06.2017
Sollten Personen die dir verpfändeten Grundstücke kaufen wollen, werden sie durch die Verfügung des Testaments nicht gehindert, in welcher der Schuldner erklärte, dass keine Grundstücke von ihm verkauft werden dürften und eine Strafe hinzufügte, dass diese an den Fiskus fallen sollten.