Nec enim potuisse eum huiusmodi lege ius creditoris facere deterius manifestum est.
von muhammed821 am 27.12.2019
Es ist offensichtlich, dass er durch ein solches Gesetz die Rechte des Gläubigers nicht verschlechtern konnte.
von dua837 am 28.10.2013
Es ist offenkundig, dass er durch ein solches Gesetz das Recht des Gläubigers nicht hätte verschlechtern können.