Si enim pactis conventis hoc fieri conceditur et in usu quotidiano semper hoc versari adspicimus, quare non ipsa legis auctoritate hoc permittatur, ut nec simplicitas suscipientium contractus ex quacumque parte possit ius creditoris mutilare?
von eileen.916 am 12.05.2022
Denn wenn durch vereinbarte Verträge dies zugestanden wird und wir in täglichem Gebrauch stets beobachten, dass dies praktiziert wird, warum sollte dies nicht durch die Gesetzeskraft selbst erlaubt werden, sodass nicht einmal die Einfachheit derjenigen, die Verträge aus irgendeinem Grund abschließen, das Recht des Gläubigers schmälern könnte?
von mira.859 am 31.07.2022
Wenn wir zulassen, dass dies durch reguläre Verträge geschieht, und wir sehen, dass es täglich in der Praxis stattfindet, warum sollte das Gesetz selbst es nicht formal erlauben, um zu verhindern, dass die Unerfahrenheit derjenigen, die Verträge abschließen, die Rechte des Gläubigers in irgendeiner Weise beeinträchtigt?