Cum autem trans mare et longe te agentem sub hac condicione heredem scriptum esse dicas, si in patriam, quae in provincia mauritaniae erat, regressus fuisses, nec exheredatum te adleges, si in eum locum non redisses, manifestum est multis casibus non voluntariis sed fortuitis evenire potuisse, ut eam implere non posses:
von fatima.q am 11.11.2016
Wenn du jedoch sagst, dass du über See und weit entfernt handelnd unter dieser Bedingung zum Erben eingesetzt wurdest, und zwar wenn du in die Heimat, die sich in der Provinz Mauretanien befand, zurückgekehrt wärst, und du nicht enterbt worden wärst, falls du nicht an diesen Ort zurückgekehrt wärst, so ist es offensichtlich, dass es durch viele nicht freiwillige, sondern zufällige Umstände hätte geschehen können, dass du dies nicht hättest erfüllen können:
von jonah.u am 28.11.2013
Da Sie behaupten, dass Sie, während Sie weit über das Meer hinweg waren, unter der Bedingung zum Erben eingesetzt wurden, dass Sie in Ihre Heimat in der Provinz Mauretanien zurückkehren würden, und Sie geltend machen, dass Sie nicht enterbt wurden, weil Sie nicht dorthin zurückgekehrt sind, ist offensichtlich, dass viele Umstände, die nicht in Ihrer Kontrolle lagen, sondern dem Zufall geschuldet waren, Sie daran hätten hindern können, diese Bedingung zu erfüllen: