Si obligata praedia venumdedisti et longi temporis praescriptione solita emptores se tueri possunt, evictionis periculum timere non potes.
von gustav868 am 04.04.2020
Wenn Sie eine belastete Immobilie verkauft haben und die Käufer sich durch die übliche langfristige Verjährungsfrist schützen können, müssen Sie sich keine Sorgen über das Risiko einer Zwangsenteignung machen.
von arthur.967 am 30.04.2022
Wenn Sie verpfändete Grundstücke verkauft haben und die Käufer sich durch übliche Verjährung selbst schützen können, können Sie keine Gefahr der Räumung befürchten.