Si parentes vestri mancipia venumdederunt quaestioque dominii mota est, emptoribus adesse ac defendere causam non prohibemini.
von marie.i am 01.10.2015
Wenn Ihre Eltern Sklaven verkauft haben und eine Eigentumsfrage aufgeworfen wurde, ist es Ihnen nicht untersagt, für die Käufer anwesend zu sein und den Fall zu verteidigen.