Si parentes vestri mancipia venumdederunt quaestioque dominii mota est, emptoribus adesse ac defendere causam non prohibemini.
von caspar9981 am 07.02.2019
Wenn Ihre Eltern Sklaven verkauft haben und eine Streitigkeit über das Eigentumsrecht entstanden ist, dürfen Sie für die Käufer auftreten und und deren Fall verteidigen.
von marie.i am 01.10.2015
Wenn Ihre Eltern Sklaven verkauft haben und eine Eigentumsfrage aufgeworfen wurde, ist es Ihnen nicht untersagt, für die Käufer anwesend zu sein und den Fall zu verteidigen.