Quod si eis haec iam evicta sunt, instauratio litis ex persona vestra, si appellationem non interposuistis, contra ius desideratur.
von estelle937 am 27.05.2014
Sollten diese Angelegenheiten bereits gegen sie entschieden worden sein, wird eine Wiederaufnahme des Rechtsstreits von Ihrer Seite, sofern Sie keine Berufung eingelegt haben, wider Recht angestrebt.
von antonia.u am 24.08.2015
Wenn diese Angelegenheiten bereits gegen Sie entschieden wurden, ist Ihr Versuch, den Fall neu aufzurollen, rechtswidrig, da Sie keine Berufung eingelegt haben.