Empti sane iudicio pro evictione si conveniri coeperitis, nec vobis, ut defendatis, negotium denuntiatum probetur, intellegitis, quatenus vosmet ipsos tueri debeatis.
von diego.l am 30.03.2023
Wenn Sie in einem Kauffall wegen Räumung verklagt werden und nicht nachgewiesen werden kann, dass Sie zur Verteidigung aufgefordert wurden, sollten Sie verstehen, wie Sie Ihre Eigeninteressen schützen können.
von evelin.876 am 28.12.2013
Bei der Kaufhandlung, wenn Sie für eine Enteignung verklagt werden und nicht nachgewiesen wird, dass Ihnen die Angelegenheit mitgeteilt wurde, damit Sie sich verteidigen können, verstehen Sie, in welchem Umfang Sie sich selbst verteidigen müssen.