Empti actio longi temporis praescriptione non submovetur, licet post multa spatia rem evictam emptori fuerit comprobatum.
von domenick828 am 06.01.2023
Das Kaufrecht des Erwerbers erlischt nicht durch Verjährung, auch wenn die Eigentumsfreiheit der Immobilie erst nach einer langen Zeitspanne nachgewiesen wurde.
von luci.858 am 20.01.2022
Die Kaufhandlung wird nicht durch Verjährung einer langen Zeit ausgeschlossen, auch wenn nach vielen Zeitabständen die Sache dem Käufer als enteignet hätte nachgewiesen werden können.