Sin vero ab initio negotium uxoris gerens comparasti nomine ipsius, empti actionem nec illi nec tibi adquisisti, dum tibi non vis nec illi potes:
von matteo.l am 30.09.2014
Wenn du jedoch von Anfang an das Geschäft deiner Frau führend den Kauf in ihrem Namen getätigt hast, hast du weder für sie noch für dich selbst das Recht erworben, Klage zu erheben, da du ihn weder für dich selbst willst noch ihn für sie sichern kannst:
von muhamed.904 am 04.11.2023
Wenn du jedoch von Anfang an das Geschäft deiner Frau führend käuflich erworben hast in ihrem Namen, hast du weder die Kaufhandlung für sie noch für dich selbst erworben, während du es für dich nicht willst und für sie nihct kannst: