Igitur adempta bonorum parte nam filio et nepti pars concedebatur eximebanturque etiam quae testamento matris aut aviae acceperant in insulas baleares pellitur, non in ipso discrimine, non post damnationem fractus animo; ferebaturque copiosa et molli vita secretum illud toleravisse.
von matteo839 am 19.03.2020
So wurde er nach der Beschlagnahmung eines Teils seines Vermögens auf die Balearen verbannt, wobei seinem Sohn und seiner Enkelin erlaubt wurde, ihren Anteil zu behalten, einschließlich dessen, was sie von ihrer Mutter und Großmutter geerbt hatten. Er blieb ungebrochen im Geist, sowohl während seines Prozesses als auch nach seiner Verurteilung, und es hieß, dass er während seiner Zeit im Exil recht komfortabel und luxuriös gelebt habe.
von vanessa.o am 07.03.2015
Daher wird er, nachdem ein Teil seines Vermögens weggenommen wurde - denn ein Anteil wurde seinem Sohn und seiner Enkelin zugestanden, und auch die Dinge, die sie durch das Testament ihrer Mutter oder Großmutter erhalten hatten, waren ausgenommen - auf die Balearen verbannt, weder im Moment der Krise noch nach der Verurteilung im Geist gebrochen; und es wurde berichtet, dass er diesen abgeschiedenen Ort mit einem üppigen und weichen Leben ertragen hatte.