Filium eius nerullinum adgressis accusatoribus per invidiam patris et crimina repetundarum, intercessit princeps tamquam satis expleta ultione.
von michel.879 am 15.07.2014
Als die Ankläger Anklage gegen seinen Sohn Nerullinus erhoben, motiviert durch ihren Hass auf den Vater und Vorwürfe der Korruption, griff der Kaiser ein und entschied, dass bereits genügend Strafe verhängt worden sei.
von jonna.g am 20.03.2018
Als Ankläger seinen Sohn Nerullinus durch Hass gegen den Vater und Vorwürfe der Erpressung angegriffen hatten, schritt der Herrscher ein, als sei die Rache hinreichend vollzogen worden.