Hi pietate erga parentem et necessitudine rei publicae, in qua nullus tunc legibus locus, ad arma civilia actum, quae neque parari possent neque haberi per bonas artes.
von ferdinand843 am 04.10.2021
Diese Männer wurden sowohl durch familiäre Loyalität als auch durch die Staatskrise in einen Bürgerkrieg getrieben, in der Recht und Ordnung zusammengebrochen waren, und ein solcher Krieg konnte weder vorbereitet noch mit ehrenhaften Mitteln geführt werden.
von luis.n am 10.10.2016
Diese wurden durch Pflicht gegenüber dem Elternteil und durch die Notwendigkeit der Republik, in der es damals keinen Raum für Gesetze gab, zu Bürgerwaffen getrieben, die weder vorbereitet noch durch gute Methoden geführt werden konnten.