Creditorum quidem praestolantium ac detinentium turbam et in iis sinuessanos formianosque, quorum publica vectigalia interverterat, non nisi terrore calumniae amovit, cum libertino cuidam acerbius debitum reposcenti iniuriarum formulam, quasi calce ab eo percussus, intendisse nec aliter quam extorti quinquaginta sestertiis remisisset.
von linn.9936 am 29.01.2021
Er entledigte sich der lästigen Schar von Gläubigern, darunter Personen aus Sinuessa und Formiae, deren öffentliche Steuern er gestohlen hatte, nur durch Drohungen mit falschen Anschuldigungen. Als beispielsweise ein Freigelassener die Rückzahlung einer Schuld recht energisch forderte, reichte er eine Klage ein und behauptete, der Mann habe ihn getreten, und ließ die Klage erst fallen, nachdem er fünfzigtausend Sesterzen von ihm erpress hatte.
von elena.926 am 13.01.2021
Die Schar der Gläubiger, die warteten und festhielten, und unter ihnen die Sinuessaner und Formianer, deren öffentliche Einnahmen er unterschlagen hatte, entfernte er nicht anders als durch die Drohung falscher Anschuldigung, als er einem bestimmten Freigelassenen, der härter seine Schuld zurückforderte, eine Formel zur Verletzung vorlegte, als sei er von dessen Ferse getroffen, und nicht anders, als nachdem fünfzig Sesterzen erpresst worden waren, ließ er davon ab.