Nulli civium quicquam ademit; abstinuit alieno, ut si qui umquam, ac ne concessas quidem ac solitas conlationes recepit.
von damian909 am 29.04.2023
Er nahm keinem Bürger irgendetwas weg; er hielt seine Hände von fremdem Eigentum fern, wie es vor ihm noch niemand getan hatte, und lehnte selbst die üblichen autorisierten Zahlungen ab.
von annie867 am 27.05.2015
Von keinem der Bürger nahm er irgendetwas weg; er enthielt sich fremden Eigentums, wie wenn jemals jemand, und nahm nicht einmal erlaubte und übliche Abgaben an.