Imitatus esses ipsum illum c· voconium, qui lege sua hereditatem ademit nulli neque virgini neque mulieri: sanxit in posterum, qui post eos censores census esset, ne quis heredem virginem neve mulierem faceret.
von samu.a am 08.01.2014
Du hättest dem Beispiel des berühmten Gaius Voconius gefolgt, der in seinem Gesetz keiner Frau, weder verheiratet noch unverheiratet, das Erbrecht absprach. Allerdings legte er fest, dass von diesem Zeitpunkt an jeder, der nach diesen Zensoren im Zensus registriert wäre, keine Frau, verheiratet oder unverheiratet, als Erbin einsetzen dürfte.
von johannes.x am 06.05.2014
Du hättest jenen C. Voconius selbst nachgeahmt, der durch sein Gesetz weder einer Jungfrau noch einer Frau das Erbe entzog: Er legte für die Zukunft fest, dass derjenige, der nach jenen Zensoren im Zensus registriert worden wäre, weder eine Jungfrau noch eine Frau zum Erben einsetzen dürfe.