Voconium, qui lege sua hereditatem ademit nulli neque virgini neque mulieri: sanxit in posterum, qui post eos censores census esset, ne quis heredem virginem neve mulierem faceret.
von xenia.o am 25.02.2022
Voconius, der durch sein Gesetz weder einer Jungfrau noch einer Frau das Erbrecht entzog: verfügte für die Zukunft, dass derjenige, der nach jenen Zensoren im Census verzeichnet würde, weder eine Jungfrau noch eine Frau zum Erben einsetzen dürfe.
von marlo966 am 30.06.2021
Gemäß dem Voconischen Gesetz, das bestehende Erbschaften von Jungfrauen oder Frauen nicht aufhob, bestimmte es für die Zukunft, dass jeder, der nach den Zensoren dieses Jahres im Zensus registriert war, keine Frau - weder verheiratet noch unverheiratet - als Erbin einsetzen durfte.