Atque etiam cum in quodam decreto patrum emblema recitaretur, commutandam censuit uocem et pro peregrina nostratem requirendam aut, si non reperiretur, uel pluribus et per ambitum uerborum rem enuntiandam.
von valentin.o am 27.06.2022
Und auch als in einem bestimmten Erlass der Senatoren ein Emblema vorgelesen wurde, entschied er, dass das Wort verändert und an Stelle des fremden Wortes ein einheimisches gesucht werden sollte oder, wenn es nicht gefunden werden könnte, die Sache sogar durch mehrere Worte und einen Umweg der Worte ausgedrückt werden sollte.
von christian.x am 09.11.2017
Darüber hinaus empfahl er, wenn während der Verlesung eines Senatsbeschlusses ein Fremdwort auftauchte, dieses durch ein einheimisches Wort zu ersetzen oder, falls kein solches Wort gefunden werden konnte, den Sinn durch eine ausführlichere Umschreibung auszudrücken.