Hanc cum aliquanto severius quam ceteras emendasset, prae tumultu recusantium perferre non potuit nisi adempta demum lenitave parte poenarum et vacatione trienni data auctisque praemiis.
von alice853 am 01.06.2016
Als er dieses Gesetz strenger durchsetzen wollte als die anderen, konnte er es aufgrund der Proteste nicht umsetzen, bis er schließlich einen Teil der Strafen reduzierte oder milderte, eine dreijährige Übergangszeit gewährte und die Belohnungen erhöhte.
von benet.968 am 18.02.2024
Als er diese eine Angelegenheit etwas strenger als die anderen korrigiert hatte, konnte er sie wegen des Tumults der Widerspenstigen nicht durchsetzen, es sei denn, nachdem ein Teil der Strafen gemildert oder aufgehoben und eine dreijährige Verschonungsfrist gewährt sowie die Belohnungen erhöht worden waren.