Si lysias adempta parte bonorum exulare iussus est, non nisi pro parte quam retinuerit creditoribus obligatus est.
von levin.868 am 31.10.2015
Als Lysias gezwungen wurde, ins Exil zu gehen und ein Teil seines Vermögens beschlagnahmt wurde, blieb er seinen Gläubigern gegenüber nur für den Teil verpflichtet, den er behalten hatte.
von till.k am 02.12.2020
Wenn Lysias mit einem Teil seiner Güter, der ihm weggenommen wurde, in die Verbannung geschickt wurde, ist er den Gläubigern nur für den Teil verpflichtet, den er behalten hat.