Verum qui pro eo fidem suam adstrinxerint, iure pristino conveniri possunt.
von jayden.g am 20.02.2019
Diejenigen jedoch, die für ihn eine Bürgschaft geleistet haben, können noch nach dem alten Recht verklagt werden.
von eliah.l am 18.12.2015
Diejenigen jedoch, die sich für ihn verpflichtet haben, können nach bisherigem Recht verklagt werden.