Comitia cum populo partitus est, ut exceptis consulatus conpetitoribus de cetero numero candidatorum pro parte dimidia quos populus uellet pronuntiarentur, pro parte altera quos ipse dedisset.
von zoe847 am 18.05.2014
Er teilte die Wahlen mit dem Volk, so dass, nachdem die Bewerber um das Konsulat ausgenommen waren, von der verbleibenden Anzahl der Kandidaten für eine Hälfte diejenigen verkündet würden, die das Volk wünschte, und für die andere Hälfte diejenigen, die er selbst bestimmt hatte.
von colin.9993 am 08.06.2019
Er teilte die Wahlmacht mit dem Volk, indem er festlegte, dass – mit Ausnahme der Kandidaten für das Konsulat – die Hälfte der verbleibenden Kandidaten von den Bürgern gewählt würde und die andere Hälfte seine eigenen Kandidaten sein sollten.