Plinius traiano imperatori quid habere iuris velis et bithynas et ponticas civitates in exigendis pecuniis, quae illis vel ex locationibus vel ex venditionibus aliisve causis debeantur, rogo, domine, rescribas.
von thea.l am 22.10.2015
Plinius an Kaiser Trajan: Welche Rechte die bithynischen und pontischen Städte bei der Einziehung von Geldern haben sollen, die ihnen entweder aus Pachtverträgen, Verkäufen oder anderen Gründen geschuldet werden, bitte ich dich, Herr, mir zurückzuschreiben.
von linda952 am 11.08.2014
Sehr geehrter Kaiser Trajan: Bitte teilen Sie mir mit, welche Rechte Sie den Städten von Bithynien und Pontus hinsichtlich der Eintreibung von Geldern aus Vermietungen, Verkäufen und anderen Quellen gewähren möchten.