Traianus plinio amisenos, quorum libellum epistulae tuae iunxeras, si legibus istorum, quibus beneficio foederis utuntur, concessum est eranum habere, possumus quo minus habeant non impedire, eo facilius si tali collatione non ad turbas et ad illicitos coetus, sed ad sustinendam tenuiorum inopiam utuntur.
von henry8941 am 16.10.2017
Trajans Antwort an Plinius: Bezüglich der Einwohner von Amisus und der Petition, die sie Ihrem Schreiben beigefügt haben, können wir ihnen erlauben, ihren Gegenseitigkeitsfonds beizubehalten, sofern dies nach ihren eigenen Gesetzen (die sie gemäß unserem Vertrag befolgen) gestattet ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie diese Beiträge nicht zur Verursachung von Unruhen oder zur Abhaltung illegaler Versammlungen nutzen, sondern vielmehr zur Unterstützung ihrer bedürftigen Bürger.
von leonie.d am 22.01.2024
Traianus an Plinius: Was die Amiseni betrifft, deren Petition du deinem Schreiben beigefügt hattest, können wir sie nicht daran hindern, einen Eranus zu haben, wenn dies nach den Gesetzen ihres Volkes, die sie kraft des Vertrags nutzen, erlaubt ist, umso leichter, wenn sie eine solche Sammlung nicht für Unruhen und unerlaubte Versammlungen, sondern zur Unterstützung der Bedürftigen verwenden.