Epistulae sane sunt domitiani ad avidium nigrinum et armenium brocchum, quae fortasse debeant observari: sed inter eas provincias, de quibus rescripsit, non est bithynia; et ideo nec assertionem denegandam iis qui ex eius modi causa in libertatem vindicabuntur puto, neque ipsam libertatem redimendam pretio alimentorum.
von luisa.x am 29.07.2015
Es gibt in der Tat Briefe von Domitian an Avidius Nigrinus und Armenius Brocchus, die möglicherweise befolgt werden sollten, aber Bithynien gehört nicht zu den Provinzen, die diese Briefe betreffen. Daher bin ich der Meinung, dass wir weder denjenigen, die in solchen Fällen Freiheit beanspruchen, das Recht darauf verweigern sollten, noch sollte die Freiheit selbst von der Rückzahlung der Verpflegungs- und Unterhaltskosten abhängig gemacht werden.
von sophy.867 am 05.06.2024
Es gibt in der Tat Briefe von Domitianus an Avidius Nigrinus und Armenius Brocchus, die vielleicht beachtet werden sollten: Aber unter den Provinzen, über die er zurückgeschrieben hat, befindet sich Bithynien nicht; und daher denke ich weder, dass die Behauptung denjenigen verweigert werden sollte, die aus einem solchen Grund in die Freiheit geführt werden, noch sollte die Freiheit selbst durch den Preis des Unterhalts erlöst werden.