Ne tamen aliquam gaudiis publicis afferat haesitationem vel eorum qui impetraverunt diffidentia vel eius memoria qui praestitit, necessarium pariter credidi ac laetum obviam dubitantibus indulgentiam meam mittere.
von lynn.q am 14.01.2017
Damit jedoch keine Zögerlichkeit bei den öffentlichen Freuden entstehe, sei es durch das Misstrauen derjenigen, die es erlangt haben, oder durch die Erinnerung an denjenigen, der es gewährt hat, habe ich es gleichermaßen für notwendig und angenehm gehalten, meine Gnade denjenigen entgegenzusenden, die zweifeln.
von eliana945 am 03.10.2015
Um jegliche Zweifel zu verhindern, die diese öffentlichen Feierlichkeiten überschatten könnten - sei es durch Unsicherheit derjenigen, die die Gunst erhielten, oder durch Gedanken desjenigen, der sie gewährte - hielt ich es für notwendig und willkommen, meine Großzügigkeit denjenigen zu erweitern, die möglicherweise Zweifel hegen.