Accidit casu, quod non casus videretur: victa est noverca, ipsa heres ex parte sexta, victus suburanus, qui exheredatus a patre singulari impudentia alieni patris bona vindicabat, non ausus sui petere.
von leni.w am 15.03.2014
Es geschah zufällig, doch es schien mehr als ein Zufall: Sowohl die Stiefmutter, die ein Sechstel des Nachlasses geerbt hatte, als auch Suburanus unterlagen vor Gericht. Suburanus, der von seinem eigenen Vater enterbt worden war, hatte die Dreistigkeit, das Erbe eines anderen Mannes zu beanspruchen, während er nicht wagte, das Eigentum seines Vaters zu fordern.
von lilia836 am 14.05.2020
Es geschah zufällig, was nicht zufällig erscheinen mochte: Besiegt war die Stiefmutter, selbst Erbin eines sechsten Teils, besiegt war der Suburanus, der, von seinem Vater enterbt, mit bemerkenswerter Unverschämtheit die Güter eines fremden Vaters beanspruchte, ohne gewagt zu haben, die eigenen zu fordern.