Nam praeterquam quod in populo nihil erat praesidii sublata prouocatione, intercessionem quoque consensu sustulerant, cum priores decemuiri appellatione collegae corrigi reddita ab se iura tulissent et quaedam, quae sui iudicii uideri possent, ad populum reiecissent.
von markus831 am 27.04.2019
Denn nicht nur waren die Menschen schutzlos, nachdem ihr Recht auf Berufung genommen worden war, sondern die Dezemvirn hatten auch einstimmig das Vetorecht abgeschafft. Dies unterschied sich von den früheren Dezemvirn, die es zugelassen hatten, dass ihre Urteile bei Berufung durch Kollegen korrigiert wurden und die sogar einige Fälle dem Volk zur Entscheidung überlassen hatten, die sie selbst hätten richten können.
von isabel.845 am 23.09.2015
Denn abgesehen davon, dass es unter dem Volk keinen Schutz mehr gab, nachdem das Berufungsrecht aufgehoben worden war, hatten sie auch das Einspruchsrecht durch Konsens abgeschafft, während die vorherigen Dezemvirn es erlaubt hatten, von ihnen erlassene Gesetze durch den Einspruch eines Kollegen zu korrigieren und bestimmte Angelegenheiten, die von ihrem eigenen Urteil abhängen konnten, an das Volk zu verweisen.