Consules et armare plebem et inermem pati timebant, incerti quod malum repentinum, externum an intestinum, ab odio plebis an ab servili fraude, urbem invasisset; sedabant tumultus, sedando interdum movebant; nec enim poterat pavida et consternata multitudo regi imperio.
von aylin.973 am 10.12.2014
Die Konsuln fürchteten sich sowohl, das gemeine Volk zu bewaffnen, als auch es unbewaffnet zu lassen, da sie nicht wussten, welche plötzliche Bedrohung die Stadt heimgesucht hatte - ob sie fremd oder innerstaatlich war, ob sie aus dem Hass des Volkes oder aus der Verräterschaft der Sklaven stammte. Sie versuchten, die Unruhen zu besänftigen, doch ihre Beruhigungsversuche verschlimmerten die Lage manchmal, da die verängstigte und verstörte Menge nicht durch Befehle zu beherrschen war.
von hans.q am 03.10.2021
Die Konsuln fürchteten sowohl, die Plebejer zu bewaffnen als auch sie unbewaffnet zu lassen, unsicher, welches plötzliche Übel, ob extern oder intern, aus dem Hass der Plebejer oder durch sklavische List, die Stadt befallen hätte; sie besänftigten die Unruhen, und durch das Besänftigen bewegten sie diese mitunter; denn die verängstigte und verstörte Menge konnte nicht durch Befehl beherrscht werden.