Quae si maneret, captarum tamen urbium illa lex foret: thessaliae ciuitates sua uoluntate in dicionem nostram uenerunt.
von joel.x am 02.06.2015
Selbst wenn diese Regel noch gälte, wäre sie nur für eroberte Städte relevant: Die Städte Thessaliens kamen freiwillig unter unsere Kontrolle.
von levin.947 am 11.05.2016
Wäre dies geblieben, wäre es dennoch das Gesetz eroberter Städte: Die Städte Thessaliens kamen aus eigenem Willen in unsere Herrschaft.