Magna pars senatus nihil praeter res gestas et an in magistratu suis quis auspiciis gessisset censebant spectare senatum debere: ex duabus coloniis, quae uelut claustra ad cohibendos gallicos tumultus oppositae fuissent, cum una direpta et incensa esset traiecturumque id incendium uelut ex continentibus tectis in alteram tam propinquam coloniam esset, quid tandem praetori faciendum fuisse?
von emelie.t am 31.05.2021
Die meisten Senatoren waren der Ansicht, dass sie nur betrachten sollten, was tatsächlich geschehen war und ob der Beamte innerhalb seiner Befugnisse gehandelt hatte. Angesichts der Tatsache, dass zwei Kolonien als Verteidigungsbarrieren gegen gallische Überfälle dienten und eine zerstört und niedergebrannt worden war - wobei die Zerstörung drohte, sich wie ein Feuer auf die Nachbarkolonie auszubreiten - was hätte der Gouverneur sonst tun können?
von nisa.829 am 28.12.2013
Ein großer Teil des Senats war der Meinung, dass der Senat nichts anderes betrachten sollte als die vollbrachten Taten und ob jemand während seiner Amtszeit unter eigenen Auspizien gehandelt hatte: Von den zwei Kolonien, die wie Sperren zur Eindämmung gallischer Unruhen positioniert worden waren, als eine geplündert und verbrannt war und dieses Feuer im Begriff war, wie von zusammenhängenden Gebäuden, in die andere so nahe gelegene Kolonie überzugreifen, was sollte der Prätor schließlich getan haben.