Consulares praecipue expectandum fuisse consulem censebant, potuisse enim castris prope urbem positis tutanda colonia ita ut acie non decerneret in aduentum eius rem extrahere, et quod praetor non fecisset, senatui faciendum esse ut consulem expectaret: ubi coram disceptantes consulem et praetorem audissent uerius de causa existimaturos esse.
von elisa.h am 01.06.2016
Die ehemaligen Konsuln waren der Meinung, man hätte auf den Konsul warten sollen, da dieser nahe der Stadt ein Lager hätte aufschlagen und die Kolonie hätte schützen können, ohne eine Schlacht zu liefern, und so die Angelegenheit bis zu seiner Ankunft hätte hinauszögern können. Sie glaubten, was der Prätor nicht getan hatte, sollte der Senat tun - auf den Konsul warten. Sobald sie den Konsul und den Prätor persönlich über die Sache diskutieren hörten, würden sie in der Lage sein, ein genaueres Urteil über die Situation zu fällen.
von liya.e am 27.12.2019
Die Konsulatsmitglieder waren der Ansicht, dass der Konsul hätte abgewartet werden sollen, da er mit Lagern nahe der Stadt in der Lage gewesen wäre, die Kolonie zu schützen, sodass er nicht durch eine Schlacht entscheiden würde, und die Angelegenheit bis zu seiner Ankunft hinauszögern könnte. Was der Prätor nicht getan hatte, müsse der Senat tun: Er solle den Konsul abwarten. Erst wenn sie den Konsul und den Prätor sich Auge in Auge würden auseinandersetzen hören, würden sie wahrhaftiger über die Sache urteilen können.