Reus ab se culpam in milites transferebat: eos ferociter pugnam poscentes, productos in aciem non eo quo uoluerint, quia serum diei fuerit, sed postero die, et tempore et loco aequo instructos, seu famam seu uim hostium non sustinuisse.
von milana929 am 13.11.2021
Reus übertrug die Schuld von sich auf die Soldaten: Diese, die heftig eine Schlacht forderten, waren in eine Schlachtordnung geführt worden, nicht dorthin, wo sie es gewünscht hatten, weil es spät am Tag gewesen war, sondern am folgenden Tag, und sowohl zeitlich als auch örtlich gleichmäßig aufgestellt, hielten sie weder den Ruf noch die Kraft der Feinde aus.
von robin.x am 05.02.2020
Der Angeklagte schob die Schuld von sich auf seine Soldaten und erklärte, dass diese zwar heftig eine Schlacht gefordert hätten, aber als sie schließlich zum Kampf geführt wurden - nicht an dem von ihnen ursprünglich gewünschten Ort, weil es zu spät am Tag gewesen sei, sondern am nächsten Tag mit günstiger Zeit und günstigem Gelände - weder der Reputation noch der tatsächlichen Stärke des Feindes gewachsen gewesen seien.