Nihil aliud a caede ac dimicatione continuisse homines nisi patientiam magistratuum, quod cesserint in praesentia furori atque audaciae paucorum uincique se ac populum romanum passi sint et comitia, quae reus ui atque armis prohibiturus erat, ne causa quaerentibus dimicationem daretur, uoluntate ipsi sua sustulerint.
von evelin.9873 am 12.04.2021
Nichts anderes hielt die Menschen von Mord und Kampf ab als die Geduld der Magistrate, die in diesem Augenblick der Wut und Kühnheit einiger weniger nachgegeben hatten und sich selbst und das römische Volk besiegt hatten, und die Wahlen, welche der Angeklagte mit Gewalt und Waffen zu verhindern gedacht hatte, aus eigenem Willen ausgesetzt hatten, um denjenigen, die einen Kampfgrund suchten, keinen Anlass zu geben.
von tony.c am 11.05.2016
Das Einzige, was die Menschen von Gewalt und Blutvergießen abhielt, war die Zurückhaltung der Amtsträger, die vorübergehend dem rücksichtslosen Verhalten einer kleinen Gruppe nachgaben. Sie ließen zu, dass sie und das römische Volk überstimmt wurden und suspendierten freiwillig die Wahlen – die der Angeklagte mit Waffengewalt hatte blockieren wollen –, um denjenigen, die einen Kampf suchten, keinen Vorwand für Gewalt zu geben.