Tum, quod nunquam antea factum erat, iure iurando ab tribunis militum adacti milites; nam ad eam diem nihil praeter sacramentum fuerat iussu consulum conuenturos neque iniussu abituros; et ubi ad decuriandum aut centuriandum conuenissent, sua uoluntate ipsi inter sese decuriati equites, centuriati pedites coniurabant sese fugae atque formidinis ergo non abituros neque ex ordine recessuros nisi teli sumendi aut petendi et aut hostis feriendi aut ciuis seruandi causa.
von sarah8969 am 02.10.2013
Damals wurden zum ersten Mal die Soldaten von den Militärtribunen zum Eid gezwungen. Vor diesem Tag gab es nur den grundlegenden militärischen Eid, dass sie sich versammeln würden, wenn die Konsuln es befahlen, und nicht ohne Erlaubnis weggehen würden. Als sie sich versammelten, um in Einheiten organisiert zu werden, schworen die Kavallerie und Infanterie freiwillig untereinander, dass sie weder aus Angst fliehen noch ihre Reihen verlassen würden, es sei denn, um eine Waffe zu holen oder zu beschaffen, einen Feind zu schlagen oder einen Mitbürger zu retten.
von kyra.h am 21.11.2020
Damals, was zuvor niemals geschehen war, wurden die Soldaten durch einen Eid der Militärtribunen gebunden; denn bis zu diesem Tag hatte nur der Amtseid existiert, dass sie auf Befehl der Konsuln zusammenkommen und nicht ohne Befehl weggehen würden; und wenn sie sich zum Bilden von Dekurien oder Zenturien versammelt hatten, schworen sie aus eigenem Willen unter sich selbst - die Kavallerie in Dekurien geordnet, die Infanterie in Zenturien geordnet - dass sie weder wegen Flucht noch Angst weggehen noch die Reihen verlassen würden, es sei denn zum Aufnehmen oder Suchen einer Waffe und entweder um einen Feind zu schlagen oder einen Bürger zu retten.