Secundum eos citati nimis callidi exsoluendi iuris iurandi interpretes, qui captiuorum ex itinere regressi clam in castra hannibalis solutum quod iurauerant redituros rebantur.
von georg.z am 04.10.2015
Laut diesen Berichten zitierten sie einige übermäßig geschickte Eidesausleger, die behaupteten, dass die Gefangenen, die während ihrer Reise heimlich ins Lager des Hannibal zurückgekehrt waren, ihren Eid technically erfüllt hätten.
von yanick853 am 17.01.2019
Nach ihrer Aussage wurden die allzu geschickten Ausleger des Eidesentbindungsrechts zitiert, welche von den Gefangenen, die von der Reise heimlich ins Lager Hannibals zurückgekehrt waren, glaubten, dass sie das, was sie über die Rückkehr geschworen hatten, erfüllt hätten.